Im Blick: Patientenverfügung
MedienEcho
BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG
"Darf man den erklärten und dokumentierten Willen von Millionen mündigen Bürgern nur deshalb missachten, weil nicht auszuschließen ist, dass er diesen gerade geändert haben könnte? Mit dieser Begründung könnte man auch jedes Testament, jede Betreuungsvollmacht anfechten. Die Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem, was Ärzte und Angehörige möglicherweise für dessen Wohl halten, ist sicher nur in jedem Einzelfall möglich. Der Gesetzgeber muss den Beteiligten bei dieser extrem schwierigen Entscheidung aber beistehen. Die Abgeordneten des Bundestages stehen in der moralischen Verpflichtung, Leitplanken zu bestimmen, nach denen sich jeder richten kann"
Neue Ruhr Neue Rhein Zeitung (Essen)
"Das Recht des Einzelnen, selbst entscheiden zu können, wann und wie das eigene Leben endet - und die Aufgabe und Pflicht der Medizin und des Gesetzgebers, Leben zu bewahren: Das sind die Pole zwischen denen die Debatte um die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen oszilliert. Welcher der beiden Pole in der Gesetzgebung einen höheren Stellenwert bekommen wird, ist eine Gewissensfrage für die Politik und noch völlig offen. Es mag nicht einfach sein, hier einen Kompromiss zu finden - klar ist aber: Die Diskussion, die schon fast zwei Jahrzehnte andauert, muss bald ein Ende finden."
Sächsische Zeitung (Dresden)
"Auch eine wirksame Patientenverfügung nimmt dem Tod nicht seinen Schrecken. Eine solche Verfügung ist kein Schutz vor Schmerz und Siechtum. Es wäre außerdem eine Illusion zu glauben, eine gesetzliche Regelung nehme alle Last von Angehörigen, Betreuern und Ärzten. Und es wird weiterhin Schuldgefühle geben, wenn ein naher Mensch stirbt. Immer gibt es jemanden, der sich fragt: Habe ich wirklich alles getan, was möglich gewesen wäre? Dieses Dilemma, in dem die Angehörigen stecken, wird auch kein Gesetz aufheben können."
Leipziger Volkszeitung
"Ein Gesunder müsste in guten Tagen formulieren, welche Ansprüche er an die Behandlung hat, wenn er eines Tages schwer erkrankt sein sollte - dann denkt er vielleicht ganz anders darüber. Der Laie kann nicht einschätzen, welche Entwicklung Wissenschaft und Medizin nehmen. Selbstbestimmung, wie sie angestrebt wird, setzt aber Information voraus. Eine Patientenverfügung müsste folglich beständig aktualisiert werden. Das anzunehmen wäre allerdings eine Illusion. Vor lauter Krankheitsvorkehrungen käme da einer wohl kaum noch richtig zum Leben. Viele werden sich überdies mit der Problematik gar nicht erst auseinandersetzen, sondern darauf hoffen, dass Ärzte und Angehörige die richtige Entscheidung treffen."
Westfalen-Blatt (Bielefeld)
"Fünf Jahre ist es her, dass der Bundesgerichtshof vom Gesetzgeber gefordert hat, der Patientenverfügung Rechtsbindung zu verleihen. Geschehen ist das bis heute nicht. Patienten, Ärzte und Richter bewegen sich auf juristisch unsicherem Terrain - das ist zu bedauern. Vorwürfe an die Politik wären allerdings verfehlt. Würde und Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen für den Fall des nahenden Todes oder einer existenziellen Erkrankung zu achten, dabei aber neue oder künftige Chancen auf Heilung oder Linderung nicht durch einen in Unkenntnis geäußerten Willen auszuschließen: In diesem unauflösbar erscheinenden Spannungsfeld ringt der Bundestag über alle Parteigrenzen hinweg um eine ethisch fundierte Lösung. Das geht nicht von heute auf morgen. Wie auch immer am Ende eine gesetzliche Regelung aussehen wird - die Entscheidung über den Ausschluss lebensverlängernder oder gar lebensrettender Behandlungsmethoden ist zunächst stets eine höchstpersönliche. Die Ärzteschaft ist aufgerufen, unbegründete Ängste vor vermeintlich inhumaner Apparatemedizin zu zerstreuen. Die Palliativmedizin muss noch mehr Beachtung und Förderung erfahren. Damit ein jeder die Gewissheit hat, bei den letzten Schritten des Lebenswegs Linderung und Beistand zu erfahren. Je aufgeklärter der Patient, desto eindeutiger wird sein Wille für all jene erkennbar sein, die ihn achten sollen."
Allgemeine Zeitung (Mainz)
"Moderne Medizin ist ein Segen - sie hat die Lebenserwartung der Menschen in den vergangenen Jahren rasant in die Höhe schnellen lassen. Moderne Medizin kann aber auch Angst machen: Wer einmal - vielleicht bei einem Angehörigen - erlebt hat, wie selbst in hoffnungslosen Fällen Leid mit viel Technik verlängert wird, denkt schon intensiv über seine eigene Endlichkeit nach und das, was alles auf ihn zukommen könnte. Zehn Millionen Patientenverfügungen in Deutschland zeigen, wie sehr das Thema den Einzelnen bewegt. Trotzdem wird über die Gültigkeit eines solchen Schriftstückes seit Jahren heftig diskutiert. Und darüber, wie viel Selbstbestimmungsrecht man einem Menschen zugestehen sollte. Eine ethisch-moralische Frage, die - zum Teil über Parteigrenzen hinweg - den Bundestag spaltet, ähnlich wie vor wenigen Monaten die Stammzellenregelung. Darf auf Wunsch des Patienten eine Behandlung nur beendet werden, wenn sie einen 'irreversiblen tödlichen Verlauf' angenommen hat, oder hat der Mensch auch in Fällen, in denen dies nicht definitiv geklärt ist, das Recht zu entscheiden, unter welchen Umständen er künstlich am Leben gehalten wird oder nicht? Dabei geht es, wenn auch durch die Hintertür, um das Thema Sterbehilfe, das macht die Entscheidung so brisant. Trotzdem, die Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, ob und unter welchen Bedingungen ihr Wille für ihre Behandlung zwischen Leben und Tod akzeptiert wird. Eine gesetzliche Regelung tut Not. Nach fünfjährigen Diskussionen muss eine Entscheidung her, so oder so, und das so schnell wie möglich."
Weser-Kurier (Bremen)
"Unter letztem Willen verstehen wir gemeinhin das Testament: Der Mensch regelt, was mit seinen materiellen Hinterlassenschaften nach seinem Tod geschehen soll. Dafür hat der Gesetzgeber zahlreiche Regeln aufgestellt - das weiß jeder, der schon einmal mit einem Erbfall befasst war. Jenseits der Erbschaftssteuer erhebt der Staat auch den Anspruch, vermeintliche Ungerechtigkeiten in Erbangelegenheiten auszuschließen. Darum gibt es etwa einen Pflichtteil für nächste Angehörige - schon das kann man als staatliche Anmaßung in höchst privaten Dingen empfinden. Die aktuelle Debatte über die Wirksamkeit von Patientenverfügungen geht aber weit darüber hinaus: Mit solch einer Verfügung regelt der mündige Bürger bei klarem Verstand schließlich, was mit ihm höchstpersönlich in einer extremen Unglückssituation geschehen soll, wenn er nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Es erstaunt, ja erschreckt zutiefst, dass viele Politiker dieser höchst intimen Willensbekundung nicht die gleiche Zurückhaltung, den gleichen Respekt entgegenbringen wollen wie dem religiösen Bekenntnis oder der sexuellen Disposition. Der einzige bislang als Antrag vorliegende Entwurf will eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit: dass das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in jeder Lebensphase gewährleistet ist. Offenbar ist das aber notwendig. Deshalb ist dem Verdener Abgeordneten Stünker als Autor des Entwurfs ausdrücklich zu danken. Er will nicht mehr und nicht weniger, als Patienten, Ärzten und Angehörigen in einer höchst belastenden Ausnahmesituation rechtliche Sicherheit geben. Da kommt die bisherige Verzögerungstaktik der Union schnell in den Geruch, zynisch zu sein. Etwa, wenn man die in der Tendenz längst bekannten Stellungnahmen der 'großen Kirchen' abwarten will - in einem Land, das die Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert hat und dessen Bürger zu einem guten Drittel gar nicht diesen "großen" Kirchen angehören. Geradezu empörend ist der Versuch, die Wirksamkeit von Patientenverfügungen beschränken zu wollen auf unheilbare 'Grundleiden, die trotz Heilbehandlung einen tödlichen Verlauf nehmen würden'. Mal in die Praxis übersetzt heißt das, einem 30-jährigen Unfallopfer wären durchaus ein paar Jahrzehnte Totallähmung zumutbar. Hier zeigt sich der vermeintlich fürsorgliche Staat von seiner schrecklichsten Seite."
Mannheimer Morgen
"Wichtiger als Patientenverfügungen - auch die allzu allgemein gefassten - für verbindlich zu erklären, wie es Justizministerin Zypries will, ist Aufklärung. Darüber, dass man überhaupt eine Patientenverfügung machen sollte. Auch im positiven Sinne. Schließlich kann auch jemand wollen, dass alles medizinisch Mögliche für ihn getan wird. Und aufklären, dass die 'Apparatemedizin' nicht das einzige ist, was Ärzte am Ende des Lebens tun können. Sondern dass es auch sanftere Methoden des Sterbens gibt. Ein Arzt kann zum Beispiel starke Schmerzmittel geben, auch wenn dadurch der Tod früher eintritt. Über all dem sollte daran erinnert werden, wie schwierig es ist zu beurteilen, wie man sich im Falle einer schweren Krankheit fühlen wird. Vielleicht will man schnell sterben. Vielleicht ist man aber um jeden Tag dankbar. Und wenn es nur mit Sauerstoffmaske geht."
Schweriner Volkszeitung
"Wie steht es um den mündigen Bürger? Anders gefragt: Darf der mündige Bürger darüber befinden, ab welchem Gesundheitszustand er abtreten darf? Und wenn ja, was muss ein Arzt tun, ein Pfleger, ein Angehöriger? Was darf er tun, wenn die Verfügung eines todkranken Patienten gegen sein eigenes Wertegerüst oder gegen den Berufseid verstößt? Die Antworten sind nicht einfach. Und keine Partei sollte hingehen und der anderen unlautere Motive unterstellen, wenn sich einige derer Mitglieder schwer tun. Die Ernsthaftigkeit, die den ethisch-moralischen Fragen rund um eine verbindliche Patientenverfügung zukommt, sollte jede verallgemeinernde Partei-Ränke verbieten. Es geht um eine Gewissensentscheidung - bitte in jeder Phase ohne Fraktionszwang und Parteitaktik. Es wird Zeit für größtmögliche Verbindlichkeit. Die letzte - machen wir uns nichts vor - wird es in dieser Frage zwischen Ethik und Juristerei nicht geben. Immerhin aber kann es, wenn es irgendwann eine Mehrheit für eine kluge Regelung gibt, gelingen, Ärzte und Pflegepersonal weniger allein zu lassen. Dies sind die Menschen, die derzeit in gesetzlichen Grauzonen operieren müssen, wenn sie am Bett des Sterbenden stehen. Ganz allein entscheiden sie nach persönlichen Wertvorstellungen, Berufsethik und Humanität. Und ganz allein müssen sie das, was sie in der Grauzone tun, auch vor sich selbst und vor ihrem Gott rechtfertigen. Darf eine Gesellschaft diese Menschen weiter allein lassen? Die Frage zu stellen, heißt, sie zu beantworten: Natürlich nicht. Und darum muss es eine größtmöglich-verbindliche Form für die Selbstbestimmung am Lebensende Todkranker geben. Schriftlich, ständig aktualisiert und nach eindeutigen Vorgaben. Und noch etwas: Niemand, der sich mit diesen Fragen beschäftigt, will töten, niemand Mord legalisieren. Dieser Geist muss die Debatte prägen, die hoffentlich bald Lösungen bringt."