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Gewalttaten erkennen und präventiv vermeiden

Von Roland Hartig

Roland Hartig (Foto: privat)
Wer aufgrund einer schweren psychischen Störung oder Suchterkrankung suizidgefährdet ist oder andere Menschen bedroht, gehört, salopp gesagt, in die Obhut der Psychiatrie. Oder soll man damit warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist? Eine im Wahn vollführte Straftat eines Wahnsinnigen kann sein Leben ruinieren und das seiner Nahestehenden auch.

Natürlich muss die Zwangsunterbringung eine absolute Ausnahme bleiben, stellt sie doch einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Menschen dar. Es gibt drei rechtliche Arten der Unterbringung: die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder (PsychKG) und die angeordnete aufgrund eines strafrechtlichen Sicherungsverfahrens. Zum Prozedere gehören u. a. die richterliche Anhörung, der Einsatz eines Verfahrenspflegers oder eines Rechtsanwaltes eigener Wahl und die Einbeziehung von Bezugspersonen. Das sind Bedingungen mit »Rechtsweggarantie« auch für den Untergebrachten. Dennoch gehört die Praxis der Zwangseinweisung auf den Prüfstand.

Dazu ein Beispiel: Professor Asmus Finzen sagte zum Attentat auf Oskar Lafontaine im Frühjahr 1990: »Die Tat der Adelheid Streidel hätte verhindert werden können, wenn rechtzeitig eine Behandlung erfolgt wäre. Die Schwester der Kranken wies die Behörden sechs Wochen vorher auf die Notwendigkeit einer stationären Behandlung hin.« Trotzdem unterblieb eine solche. Dieser tragische Fall bestätigt Untersuchungen, wonach die Gefahr, wenn sie denn von psychisch Kranken ausgeht, leichter erkennbar ist. Nach Finzens Erkenntnissen ist die Gewaltbereitschaft Schizophreniekranker meist eine Folge von Krankheitssymptomen in Form von »langfristig bestehenden systematisiertem Wahn«, nicht selten ist sie Ausdruck mangelhafter Betreuung und Integration. Weil sich aber die Krankheitssymptome behandeln lassen und weil auf Grundlage der PsychKG Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen und der bedrohten Dritten getroffen werden können, sind Gewalttaten meist vermeidbar. Leider fehlt auch der Blick für jene Menschen, die am Rand stehen, die keinen Antrieb mehr haben, die sich im Denken, Fühlen, Wollen, Entscheiden und Handeln völlig losgelöst neben sich befinden. Was für eine große Belastung, diese Erkrankten den Familien allein zu überlassen.

Für diese »Problemlagen« sind qualifizierte Helfer besonders dann nicht zu bekommen, wenn man auf sie dringend angewiesen ist: abends, nachts, feiertags oder an den Wochenenden. Hilfesuchende werden dann häufig auf andere Zeiten und andere Orte verwiesen. Da staut sich mitunter was auf. Erst wenn der Notfall eine »öffentliche« Dimension erreicht hat, der Druck so groß geworden ist, dass das Umfeld, die Angehörigen, die Augenzeugen, die Polizei und der allgemeine Notdienst reagieren müssen – zum Beispiel ein lebensmüder Mensch droht von einem Dach zu springen – dann setzt sich automatisch die Notfallmaschinerie in Bewegung: Rettungswagen, Polizei und Feuerwehr. Für dieses gewaltige Anbahnen steht eine Menge Geld bereit, nicht aber für ein präventives Handeln eines vorgeschalteten Krisennotdienstes. Das ist eine erhebliche Versorgungslücke.

Heute leben die meisten psychisch Erkrankten außerhalb von Einrichtungen. Viele werden von Angehörigen oder Freunden betreut, die nicht selten überfordert sind. Ohnmächtig anschauen zu müssen, wie ein Mitmensch in die Katastrophe läuft, geht an ihnen nicht spurlos vorbei. Besonders schwer gestörte Menschen sind unter den Wohnungslosen anzutreffen. Für diese Betroffenen ist typisch, dass sie keine psychosoziale Hilfe holen können, also aufgesucht werden müssen.

Hinzu kommt, dass nach neuesten Untersuchungen bereits etwa 15 Prozent der Bevölkerung unter Angststörungen leiden. Angst davor, den Arbeitsplatz zu verlieren, dass nach vergeblicher Arbeitssuche Resignation aufkommt, dass das Geld nicht reicht, die Wohnung zwangsgeräumt wird. Das sind nur einige Beispiele, wenn Angst zur Panik wird. Letztendlich schärft der Krisennotdienst nicht nur den Blick für Menschen, die sich in einer psychosozialen Notlage befinden, er kann auch zusätzliches Leid lindern und auch Zwangsunterbringungen reduzieren. Gerade in Zeiten knapper finanzieller Mittel würden sich Krisennotdienste als Pflichtaufgabe auszahlen.

Die Frage ist, was passiert, wenn die gesetzliche Unterbringung psychisch Kranker fällt? Ein Blick in Richtung USA liefert dazu zwei bemerkenswerte Hinweise: »Zirka 50 Prozent der Schizophrenen und Menschen mit bipolarer Störung wissen nicht, dass sie psychisch krank sind. Das bedeutet: Wenn, wie in den letzten Jahrzehnten, die Behandlungsmöglichkeiten auf rein freiwilliger Basis angeboten werden, entscheiden diese Menschen sich weiterhin für Krankheit und Elend. (...) In der Zwischenzeit verrecken überall in Amerika schwer kranke Menschen auf der Straße.« (Zitiert nach Rich Lowry, Die Misshandlung der psychisch Kranken.)

Wer die Zwangsunterbringung psychisch Kranker abschaffen will, muss Alternativen bieten. Eine Irrfahrt in den Knast ist keine. Klar, es kommt immer wieder vor, dass Einzelne die Existenz psychischer Erkrankungen bestreiten. Geschieht das aber massiv durch eine organisierte Bewegung im öffentlichen Raum, werden Hilfsbedürftige und deren Angehörige verunsichert, Therapien erst gar nicht begonnen oder abgebrochen. Das halte ich für gemeingefährlich.

Ich erwarte selbstverständlich, dass die Mitarbeiter von Behörden und die psychiatrisch Tätigen für die Abläufe einer gesetzlichen Unterbringung entsprechend geschult sind. Denn jede überzogene Zwangsmaßnahme trifft psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen zusätzlich. Natürlich wünschen sich die Betroffenen Information, Orientierung und Verständnis, auch um eigene Vorurteile und Unsicherheiten gegenüber der Psychiatrie abbauen zu können. Letztlich gibt es ein Recht auf individuelle Therapie und Rehabilitation von Menschen mit einer psychischen Erkrankung, auch wenn das »nichteinwilligungsfähige« Patienten erst Wochen später einsehen.

Roland Hartig, Jahrgang 1956, ist von Beruf Schiffsbetriebstechniker. Nach dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik arbeitete er als Fotoreporter, Zeitungsredakteur und Fernfahrer. Seit 1995 ist er als Geschäftsführer der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e. V., Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, tätig. Diese Organisation berät und betreut Familien, deren Mitglieder mit psychiatrischen Krankheiten konfrontiert sind. Außerdem gründete Roland Hartig den elektronischen Rundbrief Lichtblick-Newsletter.de.

Mit freundlicher Genehmigung NEUES DEUTSCHLAND, Freitag-Ausgabe, 27. Juni 2008


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