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Ein Leben wie im Käfig! Was macht die Heimaufsicht?

 

Hals über Kopf musste Jutta K. (46) ihre Wohnung im Februar 2007 aufgeben. Der Grund: Eigengefährdung. Ein Richter ordnete für sie eine zwölfmonatige Unterbringung in das Psychiatrische Pflegewohnheim in R. an. Sechs Monate später, die Tragödie: In diesem Wohnheim nahm sich Jutta K. am 23.07.2007 das Leben. Davor kam es zu einem Suizidversuch. "Ein Leben wie im Käfig!", soll sie immer wieder ihren Angehörigen gesagt haben.

Was macht die Heimaufsicht? Setzt sich die Aufsichtsbehörde mit der Problematik Selbstgefährdung und Suizid-Prävention in diesem Heim auseinander? Gibt es einen Bericht über das Vorkommnis? Wer geht diesen Fragen nach?

Ein Platz auf der "Geschlossenen" in diesem Psychiatrischen Pflegewohnheim, finanziert über SGB XII (Sozialhilfe), kostet dem Steuerzahler und den Angehörigen viel Geld. Wie es verwendet wird, interessiert die Öffentlichkeit offenbar nicht. In dem der Beschwerdestelle mitgeteilten Fall sollen es etwa 4500 Euro monatlich gewesen sein.

Zweifelsohne, Suizidversuche und Suizide sind nicht immer vermeidbar. Aber es stellt sich die Frage, ob das zentrale Anliegen dieser geschlossenen Einrichtung, Eigengefährdungen zu vermeiden, mit dem eingesetzten Personal überhaupt möglich ist. Die Psychiatrie läuft hier Gefahr zur Erfüllungsgehilfin der Justiz zu werden. Das hauseigene Prinzip des Pflegewohnheimes - "Sicherung eines Höchstmaßes an Selbstbestimmung" - hat sich für diese schutzbedürftige Frau in geradezu zynischer Weise erfüllt. Die Bürgerschaft und die Staatsanwaltschaft sind gefordert, dieses Vorkommnis zu untersuchen. (01.11.2007)
 

beschwerde 1

 

Ausschnitt aus der Traueranzeige in der OZ vom 04.08.2007


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