Beim ChefarztSo suchten die Eltern einer psychisch kranken Tochter das Gespräch mit einem Chefarzt. Nach einigem Hin und Her kam es dazu. Dabei stellte der Doktor seine therapeutischen Bemühungen heraus, ohne die Eltern wirklich anzuhören, geschweige sie als Partner zu gewinnen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die junge erwachsene Tochter bereits vier Wochen auf der "Geschlossenen". Sie hörte immer noch peinigende Stimmen, stand große Ängste aus, nahm kaum noch Flüssigkeit zu sich, verlangte eine "Todesspritze", so die besorgten Eltern. In dieser Lage die Eheleute nach ihren Berufen zu fragen, grenzt schon an Tücke. "Lehrerin", antwortete die Mutter. Bestätigt diese Antwort etwa ein Vorurteil des Arztes, offen gesagt, "Lehrer sind Therapieverderber"? Jedenfalls endete das Gespräch mit dem rüden Verweis: "Ich habe ihre Tochter nicht krank gemacht." Trotz allem, eine Lösung musste her, die wohl eher ein Eingeständnis für eine quergegangene Behandlung ist: Es erfolgte eine Überweisung der Patientin in eine andere Klinik, 160 Kilometer weiter weg. Nicht gerade eine wohnortnahe Variante. Bei der Verlegung fuhr die Mutter mit. Nicht auf freundlichen Wink eines Arztes hin, sondern aufgrund eines Hinweises der Transportfirma, die Angehörige als Begleiter akzeptiert. Fazit: Wenn Übereinkünfte zwischen Patienten, Behandlern und Angehörigen den Heilungsprozess begünstigen, dann gehören diese in das Behandlungskonzept. (03.09.2007) |